Bußgeldkatalog
Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen, Stand Dezember 2024
außerorts
Zu schnell | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch? |
---|---|---|---|---|
1 - 10 km/h | 20 € | 0 Punkte | 0 Monate | Eher nicht |
11 - 15 km/h | 40 € | 0 Punkte | 0 Monate | Eher nicht |
16 - 20 km/h | 60 € | 0 Punkte | 0 Monate | Eher nicht |
21 - 25 km/h | 100 € | 1 Punkte | 0 Monate | Hier prüfen |
26 - 30 km/h | 150 € | 1 Punkt | 1 Monat** | Hier prüfen |
31 - 40 km/h | 200 € | 1 Punkt | 1 Monat** | Hier prüfen |
41 - 50 km/h | 320 € | 2 Punkt | 1 Monat | Hier prüfen |
51 - 60 km/h | 480 € | 2 Punkt | 1 Monat | Hier prüfen |
61 - 70 km/h | 600 € | 2 Punkte | 2 Monate | Hier prüfen |
71 km/h und mehr | 700 € | 2 Punkte | 3 Monate | Hier prüfen |
Überschreitung* | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch einlegen? |
---|---|---|---|---|
bis 10 km/h | 20 € | - | - | eher nicht |
11 - 15 km/h | 40 € | - | - | eher nicht |
16 - 20 km/h | 60 € | - | - | eher nicht |
21 - 25 km/h | 100 € | 1 | - | Hier prüfen |
26 - 30 km/h | 150 € | 1 | (1 Monat)** | Hier prüfen |
31 - 40 km/h | 200 € | 1 | (1 Monat)** | Hier prüfen |
41 - 50 km/h | 320 € | 2 | 1 Monat | Hier prüfen |
51 - 60 km/h | 480 € | 2 | 1 Monat | Hier prüfen |
61 - 70 km/h | 600 € | 2 | 2 Monate | Hier prüfen |
mehr als 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | Hier prüfen |
** Ein Fahrverbot wird in der Regel nur verhängt, wenn innerhalb von 12 Monaten zweimal Geschwindigkeitsverstöße von 26 km/h oder mehr begangen werden („Beharrliche Verletzung der Pflichten“).
innerorts
Zu schnell | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch? |
---|---|---|---|---|
1 - 10 km/h | 30 € | 0 Punkte | 0 Monate | Eher nicht |
11 - 15 km/h | 50 € | 0 Punkte | 0 Monate | Eher nicht |
16 - 20 km/h | 70 € | 0 Punkte | 0 Monate | Eher nicht |
21 - 25 km/h | 115 € | 1 Punkte | 0 Monate | Hier prüfen |
26 - 30 km/h | 180 € | 1 Punkt | 1 Monat** | Hier prüfen |
31 - 40 km/h | 260 € | 2 Punkt | 1 Monat | Hier prüfen |
41 - 50 km/h | 400 € | 2 Punkt | 1 Monat | Hier prüfen |
51 - 60 km/h | 560 € | 2 Punkte | 2 Monate | Hier prüfen |
61 - 70 km/h | 700 € | 2 Punkte | 3 Monate | Hier prüfen |
71 km/h und mehr | 800 € | 2 Punkte | 3 Monate | Hier prüfen |
Überschreitung* | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch einlegen? |
---|---|---|---|---|
bis 10 km/h | 30 € | - | - | eher nicht |
11 - 15 km/h | 50 € | - | - | eher nicht |
16 - 20 km/h | 70 € | - | - | eher nicht |
21 - 25 km/h | 115 € | 1 | - | Hier prüfen |
26 - 30 km/h | 180 € | 1 | (1 Monat)** | Hier prüfen |
31 - 40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat | Hier prüfen |
41 - 50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat | Hier prüfen |
51 - 60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate | Hier prüfen |
61 - 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | Hier prüfen |
mehr als 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate | Hier prüfen |
** Ein Fahrverbot wird in der Regel nur verhängt, wenn innerhalb von 12 Monaten zweimal Geschwindigkeitsverstöße von 26 km/h oder mehr begangen werden („Beharrliche Verletzung der Pflichten“).
Ein Einspruch kann sich lohnen, denn viele Bußgeldbescheide enthalten Fehler.
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Sonderfälle
Grundsätzlich sind die Strafen für Geschwindigkeitsverstöße im Bußgeldkatalog des Bundesministeriums für Verkehr und Infrastruktur klar geregelt. Allerdings gibt es zahlreiche Sonderfälle, bei denen nicht nur Bußgelder, Punkte oder Fahrverbote winken, sondern gar Strafverfahren und der Entzug der Fahrerlaubnis drohen.
Wonach richtet sich das Ausmaß der Bestrafung?
1. Geschwindigkeit überschritten innerorts oder außerorts?
2. Sind Sie noch in der Probezeit?
3. Zusätzliche Strafen bei spezifischen Verkehrssituationen
4. Geschwindigkeitsüberschreitung mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer
5. Wiederholungstäter
Höchstgeschwindigkeiten laut Straßenverkehrsordnung (STVO)
Auf Autobahnen gilt eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Hierbei handelt es sich nicht um ein Geschwindigkeitslimit, sondern um die Empfehlung einer maximalen Geschwindigkeit. Laut ADAC, der sich wiederum auf das Bundesamt für Statistik stützt, sind jedoch nur etwas über 60% der Autobahnen nicht geschwindigkeitsbeschränkt. Mehr als ein Viertel hat dauerhafte Geschwindigkeitslimits, weitere 11% sind temporär (bei Nässe, Lärmschutz, etc.) oder wegen Baustellen beschränkt.
Alle Geschwindigkeitslimits gelten ab dem ersten limitierenden Verkehrszeichen. Selbst wenn Sie nur wenige Meter hinter dem Schild geblitzt werden, macht das für das Strafmaß keinen Unterschied. Die häufig angewendeten Argumente, das Fahrzeug sei nach erster Sichtmöglichkeit des Verkehrszeichens in der verfügbaren Wegstrecke nicht abzubremsen, laufen regelmäßig ins Leere. Die Gerichte werten dies vielmehr als Hinweis darauf, dass eine den Sichtverhältnissen nicht angepasste Geschwindigkeit vorlag – was zu einer Strafverschärfung führen kann.
Bei einer normalen Bremsung benötigt ein Fahrzeug fast 300 Meter Wegstrecke, um von 180 km/h auf 60 km/h verlangsamt zu werden. Dabei ist die Reaktionszeit sogar noch unberücksichtigt.
Analog dazu gelten Geschwindigkeitslimits bis zum aufhebenden Verkehrszeichen. Auch ein zu frühes Beschleunigen stellt demnach eine Ordnungswidrigkeit dar.
Auf allen anderen Straßen (außer Autobahnen) gilt außerhalb geschlossener Ortschaften eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Auf zahlreichen Straßen sind die Geschwindigkeitslimits jedoch niedriger. Auch hier gilt: Die Begrenzung gilt sofort ab dem Gebotsschild und bis zu dem Schild, das das Gebot wieder aufhebt (oder durch ein anderes ersetzt). Daneben gibt es zahlreiche spezifische Verkehrssituationen, in denen eine Überschreitung der Geschwindigkeit mit höheren Strafen geahndet werden.
Bei schlechten Sicht- oder Witterungsverhältnissen, in der Nähe von Gefahrenstellen wie beispielsweise Fußgängerüberwegen, Kreuzungen oder Einmündungen, Bahnübergängen, Baustellenausfahrten, oder bei schlechten Straßenverhältnissen wird häufig ein erhöhtes Bussgeld ausgesprochen, das bei mindestens 100 Euro und zusätzlich einem Punkt im Fahreignungsregister liegt.
Die generelle Höchstgeschwindigkeit innerorts beträgt 50 km/h. Daneben gibt es immer mehr verkehrsberuhigte Bereiche. Diese sind in „Tempo 30“-Zonen und Wohnstraßen zu unterteilen. In Wohnstraßen gilt immer Schrittgeschwindigkeit.
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Zahlen zu Geschwindigkeitsbeschränkungen auf deutschen Straßen
Deutschland ist eines der wenigen Länder weltweit, in dem es Schnellstraßen ohne Geschwindigkeitsbeschränkungen gibt. Dies betrifft aber nur einen Bruchteil aller Schnellstraßen. Mittlerweile sind etwa 50% aller Autobahnen dauerhaft oder zeitweise mit einem Tempolimit versehen. Die Tendenz zu Tempolimits ist zunehmend. Im Jahr 1984 waren noch lediglich 15,5% der Autobahnen geschwindigkeitsbeschränkt (Quelle: zeit.de).
Deutsche Autofahrer nehmen es mit Geschwindigkeitslimits häufig nicht so genau. In den vergangenen 5 Jahren erfolgten jedes Jahr zwischen zweieinhalb und drei Millionen Eintragungen in das Fahreignungsregister wegen Geschwindigkeitsübertretungen – das entspricht mehr als 7.500 Verstößen pro Tag. Dabei sind nur Verkehrsverstöße erfasst, die tatsächlich mit einem Eintrag ins Fahreignungsregister („Punkten“) verbunden waren – geringfügige Überschreitungen, die lediglich ein Bußgeld nach sich ziehen, sind hier nicht berücksichtigt. Fast neun Millionen Fahrer haben Punkte in der „Verkehrssünderkartei“. Gleichzeitig ist überhöhte Geschwindigkeit laut den jährlichen Auswertungen des ADAC mit weitem Abstand Unfallursache Nummer 1. Dies gilt sowohl innerorts als auch außerorts.
Warum Geschwindigkeitsbeschränkungen existieren
Kontrolle über das eigene Fahrzeug und Rücksichtnahme auf andere Verkehrsteilnehmer
Abseits von der Rücksichtnahme auf die Umwelt (z.B. Lärm- und Naturschutz) werden Geschwindigkeitsbeschränkungen außerorts und auf Autobahnen in der Regel eingerichtet, um zu gewährleisten, dass Fahrzeugführer auch bei weniger guten Straßenverhältnissen innerhalb der Höchstgeschwindigkeit nicht die Kontrolle über das Fahrzeug verlieren. Ist die Straße für höhere Geschwindigkeiten nicht ausgebaut, weist sie Mängel auf oder erlaubt der Straßenverlauf es nicht, die Strecke mit höherer Geschwindigkeit sicher zu befahren, werden Höchstgeschwindigkeiten regelmäßig herabgesetzt.
Auch schlechte Wetterbedingungen und die Rücksichtnahme auf andere Verkehrsteilnehmer können Grundlage für das Verhängen eines Tempolimits sein. So wird beispielsweise in der Nähe von Autobahnauffahrten und stark befahrenen Streckenabschnitten häufig die zulässige Höchstgeschwindigkeit reduziert, um Auffahrunfällen vorzubeugen. Auch Strecken mit Wildwechsel oder innerörtliche Straßen in Bereichen mit regem Fußverkehr oder spielenden Kindern sind häufig von Geschwindigkeitsbeschränkungen betroffen, damit plötzlich auftretende Gefahrensituationen ohne Kollision gemeistert werden können.
Die Argumentation für diese Überlegungen basiert häufig auf der Relation zwischen Anhalteweg und Geschwindigkeit. Wo Kollisionen oder waghalsige Ausweichmanöver vermieden werden sollen, ist neben Warnschildern die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit fast immer die einzige Möglichkeit von staatlicher Seite, um das Unfallrisiko auf bestimmten Streckenabschnitten zu vermindern.
Anhalteweg, Bremsweg, Reaktionsweg und Schrecksekunde
Das entscheidende Kriterium für die Vermeidung von Kollisionen und ist der sogenannte „Halteweg“. Der Halteweg beschreibt die Distanz, die zurückgelegt wird, bis das Fahrzeug nach Auftreten eines zum Fahrzeugstillstand veranlassenden Ereignisses eigenständig und vollständig zum Stehen kommt. Der Halteweg setzt sich wiederum zusammen aus dem Reaktionsweg und dem Bremsweg.
Die folgende Tabelle zeigt Ihnen, wie weit Sie bei einer gegebenen Geschwindigkeit während der Schrecksekunde fahren, wie weit der Bremsweg ist, und nach wieviel Metern Sie Ihre Fahrzeug zum Stillstand bringen können. Alle Angaben gelten für trockene Straßen und normal reagierende Fahrer.
Bremsweg und Anhalteweg in Abhängigkeit zur Geschwindigkeit
km/h | Schrecksekunde (m/sec) | Bremsweg (m) trocken | nass | Anhalteweg (m) trocken | nass |
---|---|---|---|
30 | 8,3 | 4,6 | 7,7 | 13,0 | 16,0 |
35 | 9,7 | 6,3 | 10,5 | 16,0 | 20,2 |
40 | 11,1 | 8,2 | 13,7 | 19,3 | 24,8 |
45 | 12,5 | 10,4 | 17,4 | 22,9 | 29,9 |
50 | 13,9 | 12,9 | 21,4 | 26,7 | 35,3 |
55 | 15,3 | 15,6 | 25,9 | 30,8 | 41,2 |
60 | 16,7 | 18,5 | 30,9 | 35,2 | 47,5 |
70 | 19,4 | 25,2 | 42,0 | 44,7 | 61,5 |
80 | 22,2 | 32,9 | 54,9 | 55,1 | 77,1 |
90 | 25,0 | 41,7 | 69,4 | 66,7 | 94,4 |
100 | 27,8 | 51,4 | 85,7 | 79,2 | 113,5 |
120 | 33,3 | 74,1 | 123,5 | 107,4 | 156,8 |
140 | 39 | 100,8 | 168,0 | 139,7 | 206,9 |
160 | 44 | 131,7 | 219,5 | 176,1 | 263,9 |
180 | 50 | 166,7 | 277,8 | 216,7 | 327,8 |
200 | 56 | 205,8 | 342,9 | 261,3 | 398,5 |
220 | 61 | 249,0 | 415,0 | 310,1 | 476,1 |
Reaktionsweg
Der Reaktionsweg beschreibt die Strecke, die bei der jeweils gefahrenen Geschwindigkeit zwischen dem Zeitpunkt eines Verkehrsereignisses (z.B. Vollbremsung des vorausfahrenden Fahrzeuges) und der Reaktion des reagierenden Fahrzeugführers (Bremsen, Ausweichen) zurückgelegt wird. Die Reaktionszeit ist von Mensch zu Mensch unterschiedlich und kann je nach kognitiver Verfassung kürzer (z.B. bei erhöhtem Adrenalinspiegel) oder länger (z.B. bei Müdigkeit) ausfallen. Im Straßenverkehr beträgt diese Reaktionszeit im Durchschnitt etwa eine Sekunde. Aus diesem Grund wird auch volkstümlich von der so genannten „Schrecksekunde“ gesprochen. Nimmt man diesen Wert als Grundlage, so entspricht der Reaktionsweg schlichtweg der gefahrenen Geschwindigkeit in Meter pro Sekunde.
Exakter Umrechnungsfaktor: Geschwindigkeit in km/h / 3,6 = Geschwindigkeit in m/s
Näherungsformel / „Faustformel“: (Geschwindigkeit in km/h / 10) x 3
Eben diese Schrecksekunde führt dazu, dass ein reagierendes Fahrzeug bei gleicher Geschwindigkeit stets einen längeren Weg zurücklegt als ein vorausfahrendes, das bereits bremst. Ein Auffahren bei plötzlichem Abbremsen ist deshalb selbst bei gleicher Bremsleistung und kurzer Reaktionszeit nur schwer zu vermeiden, wenn kein ausreichender Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug gehalten wird. Gleichermaßen kann die Schrecksekunde bei Auftreten anderer Gefahrenlagen dazu führen, dass bei erhöhter Geschwindigkeit nicht rechtzeitig reagiert oder abgebremst werden kann. Typische Beispiele sind ein unerwarteter Wildwechsel, Gegenstände auf der Fahrbahn, die zu spät erkannt werden, oder das unerwartete Einscheren eines langsameren Fahrzeuges auf die eigene Fahrbahn.
Gerade junge Fahrzeugführer sind überdurchschnittlich oft an Unfällen durch Abstandsverstöße beteiligt. Ein wichtiger Faktor ist hierbei die Selbstüberschätzung trotz relativer Unvertrautheit mit intensiven Bremsmanövern. Selbst professionelle Rennfahrer sind regelmäßig nicht mehr in der Lage, auf unerwartetes Abbremsen rechtzeitig zu reagieren oder auszuweichen, wenn nicht im Voraus ein angemessener Abstand besteht. Es gilt daher im Straßenverkehr Vorsicht walten zu lassen und die eigene Reaktionsfähigkeit nicht zu überschätzen.
Bremsweg
Der Bremsweg ist der Weg, der vom Beginn der Bremsung bis zum Stillstand zurückgelegt wird. Der Bremsweg ist insbesondere deswegen problematisch, weil er mit steigender Geschwindigkeit überproportional ansteigt. Kommt es bei hohem Geschwindigkeitsunterschied zu einem unerwarteten Abbremsen des vorausfahrenden Fahrzeuges oder zu einer unerwarteten Blockade oder Obstruktion der Fahrspur, dann besteht ein nicht zu vernachlässigendes Risiko eines Auffahrunfalls bzw. einer Kollision.
Bremsweg = (Geschwindigkeit / 10) * (Geschwindigkeit / 10)
Nach dieser Faustformel hat ein Fahrzeug, das mit 220 km/h einem Fahrzeug mit 200 km/h folgt bereits einen 84 Meter längeren Bremsweg. Bei einer sogenannten Gefahrenbremsung fällt der Bremsweg in etwa halb so lang aus. Es sei aber angemerkt, dass diese Faustregel nur bei trockener Fahrbahn gilt und auch insbesondere dann nicht vor einer Kollision schützen kann, wenn das vorausfahrende Fahrzeug bereits eine Gefahrenbremsung durchführt.
Darüber hinaus kann der Bremsweg eines Fahrzeuges auch dann länger ausfallen, wenn es eine höhere Zuladung aufweist.
Achtung: Wenn ein vorausfahrendes Fahrzeug unnatürlich – zum Beispiel durch Kollision mit einem anderen Fahrzeug oder der Fahrbahnbegrenzung – extrem stark abgebremst wird, gilt auch die Faustformel nicht mehr. Auch in solchen Fällen lässt sich einem Auffahren am besten mit verringerter Geschwindigkeit, einem höheren Sicherheitsabstand und vorausschauendem Fahrverhalten entgehen.
Besondere Vorsicht ist außerdem bei schlechten Wetterbedingungen geboten.
Nasse oder glatte Fahrbahn
Bremswege (und somit auch Unterschiede im Bremsweg) verlängern sich bei nasser oder glatter Fahrbahn nochmals drastisch. Bei nasser Fahrbahn muss man mit etwa dem doppelten, bei beschneiter Fahrbahn mit etwa vierfachem und bei eisglatter Fahrbahn mit dem bis zu neunfachen Bremsweg im Vergleich zur Bremsung auf trockener Fahrbahn rechnen.
Schlechte Sicht
Bei schlechter Sicht verlängert sich der Reaktionsweg, da eine Reaktion auf ein Ereignis erst erfolgen kann, wenn das Ereignis erkannt wurde. Schlechte Sicht führt zu einem späteren Erkennen des Ereignisses und somit zu einem längeren Reaktionsweg. Gerade bei Nebel kommt oftmals noch eine nasse Fahrbahn dazu, die auch den Bremsweg verlängert.
Unter dem Strich sollte bei schlechten Wetterverhältnissen die Geschwindigkeit reduziert und der Sicherheitsabstand angemessen erhöht werden.
Halteweg
Der Halteweg beschreibt die Summe aus Reaktionsweg und Bremsweg. Der Halteweg ist insbesondere dann eine hilfreiche Kennzahl, wenn ein Anhalten vor einem unbeweglichen Hindernis (Wildwechsel, Stau-Ende, Fahrbahnblockierung) erforderlich ist. Da sich im fließenden Verkehr das „Hindernis“ – also das vorausfahrende Fahrzeug – in gleicher Richtung bewegt, ist der Halteweg hier nicht sonderlich ausschlaggebend. Gerade deswegen schreiben Faustregeln zum Mindestabstand auch oftmals einen Abstand vor, der in Abhängigkeit von der gefahrenen Geschwindigkeit angegeben wird und wesentlich geringer ausfällt als der gesamte Halteweg, den in der Regel beide Fahrzeuge zurücklegen müssen.