Neuer Bußgeldkatalog Telefonieren am Steuer, Stand: Dezember 2024
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch einlegen? |
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Handy als Fahrer eines Kraftfahrzeuges benutzt | 100 € | 1 | - | Hier prüfen |
- mit Gefährdung | 150 € | 2 | 1 Monat | Hier prüfen |
- mit Sachbeschädigung | 200 € | 2 | 1 Monat | Hier prüfen |
Handy auf dem Fahrrad benutzt | 55 € | - | - | eher nicht |
Handynutzung am Steuer
Eine Onlineumfrage des Automobilclubs Mobil hat ergeben, dass 90 Prozent der Autofahrer die Handynutzung am Steuer für gefährlich halten, aber dennoch drei Viertel von ihnen gegen das Verbot verstoßen. Denn für viele Menschen ist das Smartphone ein ständiger Begleiter, ob zu Hause oder unterwegs.
Während der Fahrt im Auto nur mal kurz auf eine Textnachricht antworten? Unterwegs schnell ein wichtiges Telefonat mit dem Handy führen, weil man im Feierabendverkehr nur langsam vorankommt und es noch dauert bis man zu Hause ist?
Auch wenn es für viele Menschen eine alltägliche Gewohnheit ist zum Handy zu greifen, im Straßenverkehr ist das keine gute Idee. Die Gefahr durch das Gerät vom Verkehr abgelenkt zu sein ist groß. Und wer erwischt wird muss mit höheren Strafen als nur einem Verwarngeld rechnen. Seit dem 19.Oktober 2017 sind die Strafen für das Telefonieren am Steuer außerdem erhöht worden. Der Gesetzgeber hofft durch eine strengere Bestrafung der Ordnungswidrigkeit eine größere Abschreckungswirkung bei Autofahrern zu erzielen.
Wie hoch sind die neuen Geldbußen? Wann und wie dürfen Sie im Auto telefonieren? Welche weiteren Konsequenzen kann ein Verstoß haben? Antworten auf diese Fragen finden Sie in diesem Ratgeber.
Höhere Geldbußen im neuen Bußgeldkatalog
Seit der Änderung des Bußgeldkataloges im letzten Jahr drohen Verkehrssündern, die beim Führen ihres Pkws oder eines anderen Fahrzeugs ihr Handy benutzen, höhere Strafen als zuvor.
Der Verstoß gegen das Handyverbot am Steuer gehört zu den vorsätzlich begangenen Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Denn zu den Pflichten eines Fahrzeugführenden, so heißt es im Bußgeldkatalog, gehört es kein elektronisches Gerät zu bedienen.
Wer dennoch rechtswidrig sein Handy am Steuer bedient wird mit einem Bußgeld von mindestens 100 Euro bestraft. Vor der Erhöhung lag der Regelsatz bei 60 Euro. Diese Strafe gilt für den einfachen Verstoß gegen die Pflicht. Kommt es zudem noch zu einer Gefährdung, dann liegt das Bußgeld bereits bei 150 Euro. 200 Euro sind für den Fahrer fällig, wenn es in der betreffenden Situation zu einer Sachbeschädigung kommt.
Auch für Radfahrer, die ihr Handy während der Fahrt benutzen, wurde die Geldbuße erhöht. Statt bisher 25 Euro werden hier nun 55 Euro fällig.
Handy am Steuer: Was ist erlaubt und was nicht?
Erhöhtes Unfallrisiko
Das Telefonieren am Steuer oder auch die anderweitige Nutzung des Handy führt nachweislich dazu, dass der Fahrer vom Geschehen im Straßenverkehr abgelenkt ist. Wer eine Textnachricht tippt oder versucht einen Ort in der Navigations-App des Handys zu finden kann nicht mit voller Konzentration auf den Verkehr achten.
Durch die verminderte Konzentration ist die Reaktionsfähigkeit des Fahrers langsamer als ohne die Ablenkung durch das Gerät. Das kann dazu führen, dass in Gefahrensituationen vermeidbare Vorfälle durch die eigene Ablenkung zu schweren Unfällen werden. Damit gefährdeten Autofahrer nicht nur ihr eigenes Leben, sondern auch das der anderen Verkehrsteilnehmer.
In einer kanadischen Studie haben Forscher herausgefunden, dass das Unfallrisiko mit der Nutzung des Handy am Steuer um das Vierfache steigt. Damit sind Autofahrer durch die Benutzung des Mobiltelefons genauso beeinträchtigt wie betrunkene Fahrer mit einem Blutalkoholwert von 0,8 Promille. Wer sich selbst und andere nicht gefährden möchte, der sollte genau wissen, was in Bezug auf die Handynutzung im Auto erlaubt ist und was aus gutem Grund verboten ist.
Benutzung des Handy am Steuer ist grundsätzlich verboten
Nicht nur das Telefonieren ohne Freisprechanlage oder das Schreiben mit dem Handy ist verboten. Wer das Handy während der Fahrt auch nur in der Hand hält begeht unter Umständen schon eine Ordnungswidrigkeit. Denn selbst wenn das Handy nur in die Hand genommen wird, um einen Anruf abzulehnen muss der Fahrer rechnen mit einem Bußgeld bestraft zu werden. Grundsätzlich gilt, dass das Telefon bei laufendem Motor nicht bedient werden darf.
Bei dauerhaft ausgeschaltetem Motor darf man ans Handy
Erlaubt ist die Nutzung des Handy oder des Tablets grundsätzlich bei haltendem Fahrzeug mit abgeschaltetem Motor. Muss man also ganz dringend telefonieren und besitzt keine Freisprechanlage oder Handyhalterung, sollte eine sichere Möglichkeit zum Anhalten gesucht werden, um dort in Ruhe zu telefonieren oder die Navigations-App zu programmieren.
Außerdem ist das Telefonieren über das Handy erlaubt, wenn es sich in einer geeigneten Halterung befindet und zum Bedienen nicht in die Hand genommen werden muss, sondern über eine Fernsprecheinrichtung telefoniert werden kann.
Darf das Handy als Navigationsgerät verwendet werden?
Ist das Handy im Auto in einer Handyhalterung fest installiert und wird das Navigationsprogramm vor Fahrtbeginn einstellt, dann darf mit dem Handy im Auto navigiert werden.
Das „Handyverbot“ gilt auch für andere elektronische Geräte
Das Verbot der Nutzung am Steuer gilt seit der Neuerung nun auch für andere elektronische Geräte wie beispielsweise ein Tablet oder das Navi.
Auch diese dürfen während der Fahrt nicht mit der Hand bedient werden. Sind sie in einer entsprechenden Halterung angebracht oder liegen zum Beispiel auf dem Beifahrersitz, dann darf man als Autofahrer aber kurz darauf schauen. Bei Verstoß drohen dieselben Strafen wie beim Handy.
Außerdem ist in diesem Fall zu beachten, dass ein frei herumliegendes Telefon oder Tablet genauso wie andere Gegenstände bei einem Unfall zur Gefahr werden kann. Kommt es zu einem Aufprall oder muss der Fahrer eine Gefahrenbremsung durchführen, kann ein nicht befestigtes Handy im Auto zum gefährlichen Geschoss werden und zu schweren Verletzungen führen.
Welche weiteren Strafen drohen beim Verstoß gegen das Handyverbot am Steuer?
Punkte und Fahrverbot
Neben Geldbußen drohen unter bestimmten Umständen nach der neuen Regelung weitere Strafen. Ein normaler Verstoß wird – wie auch zuvor – neben dem Bußgeld mit einem Punkt in Flensburg bestraft. Ist es im Rahmen des Verstoßes zu einer Gefährdung gekommen, dann kommt zu dem erhöhten Bußgeld von 150 Euro die Eintragung eines weiteren Punktes im Fahreignungsregister hinzu. Verstöße mit Sachbeschädigung werden laut Bußgeldkatalog mit einem Bußgeld von 200 Euro und ebenfalls mit zwei Punkten bestraft.
Wer gegen das Verbot der Handynutzung am Steuer verstößt wird im Falle der Gefährdung und/oder Sachbeschädigung zusätzlich auch mit einem Fahrverbot bestraft. Dieses Fahrverbot beträgt in der Regel einen Monat. Lässt sich ein Autofahrer zum wiederholten Male einen Verstoß gegen das Handyverbot zu Schulden kommen, kann es auch ohne das Vorliegen eine Gefährdung oder Sachbeschädigung zu einem Fahrverbot kommen. Dies ist laut § 25 des StVG der Fall, wenn es sich um eine grobe oder beharrliche Pflichtverletzung handelt. Liegt eine solche Pflichtverletzung vor, können Fahrverbote von bis zu drei Monaten ausgesprochen werden.
Grobe Fahrlässigkeit und wiederholte Verstöße
Besonders wenn es im Straßenverkehr zu einem Unfall kommt, spielt das Verhalten des Fahrers zum Zeitpunkt des Geschehens eine große Rolle. War zum Unfallzeitpunkt ein Handy im Spiel, dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass der Fahrer die Kosten für die Schäden selbst zahlen muss. Eine Versicherung trägt in einem solchen Fall keine Kosten. Kann dem Autofahrer eine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, dann kommen also möglicherweise hohe Kosten auf ihn zu.
Bei wiederholten Verstößen gegen das Handyverbot bleibt es nicht bei einer Geldbuße und Strafpunkten. Ein Fall des Oberlandesgerichtes Hamm zeigt, dass auch einfache Verkehrsverstöße ein Fahrverbot zur Folge haben können, wenn eine fehlende Einsicht des Autofahrers festgestellt wird.
Folgen für die Probezeit
Im Zeitalter der sozialen Medien nutzen besonders junge Menschen viel und häufig ihr Telefon, um mit ihren Freunden in ständigem Kontakt zu bleiben. Darunter sind auch Apps die manche Personen sogar dazu verleiten, sich während der Fahrt im Auto zu filmen oder zu fotografieren. Gerade junge Menschen unterschätzen dabei, wie sehr sie durch ihr Handy abgelenkt sind und in welche Gefahr sie sich und anderen damit begeben können.
Da Fahranfänger ihren Führerschein für zwei Jahre auf Probe erhalten stehen sie unter besonderer Beobachtung. Wenn sie im Straßenverkehr Verstöße begehen, dann wird zwischen A- und B-Verstößen unterschieden. Bei Verstößen der Gruppe A handelt es sich um schwerwiegende Zuwiderhandlungen. Darunter fällt auch das Handyverbot. Demnach erwartet Fahranfänger zusätzlich zum regulären Bußgeld eine Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre sowie ein verpflichtendes Aufbauseminar. Das Aufbauseminar umfasst insgesamt vier Theorie-Sitzungen á 135 Minuten Länge und eine 30-minütige Beobachtungsfahrt. Ein solches Seminar kann zusätzlich bis zu 400 Euro kosten.