Bußgeldkatalog Umweltplakette, Feinstaubplakette und Umweltzone, Stand: Dezember 2024
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch einlegen? |
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Umweltzone ohne zulässige Umweltplakette befahren | 80 € | - | - | eher nicht |
Als Fahrer trotz Verbot an einem Sonn- oder Feiertag mit einem Lkw (über 7,5t/mit Anhänger) gefahren | 120 € | - | - | eher nicht |
Als Halter trotz Verbot an einem Sonn- oder Feiertag die Fahrt mit einem Lkw (über 7,5t/mit Anhänger) angeordnet oder zugelassen. | 570 € | - | - | eher nicht |
Gegenstand auf der Straße liegengelassen (mit möglicher Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer) | 60 € | 1 | - | eher nicht |
Gefährliche Beschmutzung der Fahrbahn oder gefährliche Benetzung der Fahrbahn mit einer Flüssigkeit ohne anschließende Beseitigung oder Kenntlichmachung | 10 € | - | - | eher nicht |
Unnötige Lärm- und Abgasbelästigung | 10 € | - | - | eher nicht |
Unnützes Umherfahren innerorts | 20 € | - | - | eher nicht |
Luftverschmutzung und Feinstaubbelastung
Die Themen Luftverschmutzung und Belastung mit Feinstaub sowie die daraus resultierenden Umweltplaketten sind für viele Menschen ein sehr aktuelles und heftig diskutiertes Thema, das auch regelmäßig Eingang in die Medienberichterstattung findet. Der Skandal um Deutsche mit Diesel betriebene Fahrzeuge und die Tatsache, dass viele Städte in Deutschland überlegen und teilweise sogar gezwungen sind, Fahrverbote für Dieselfahrzeuge einzuführen, tragen erheblich zu dieser Diskussion bei.
Im Straßenverkehrsgesetz (StVG) existieren verschiedene Regelungen, die den Umweltschutz in Bezug auf den Straßenverkehr gewährleisten sollen. Im Bußgeldkatalog finden sich die entsprechenden Regelsätze für Bußgelder, die verhangen werden, wenn Verkehrsteilnehmer gegen die entsprechenden Vorschriften verstoßen.
Im Januar 2008 wurde die Umweltzone mitsamt zugehöriger Plakette in Deutschland eingeführt, um den Ausstoß von Schadstoffen insbesondere in Städten zu reduzieren. Das rührt daher, dass in Städten viel Verkehr auf sehr begrenztem Raum stattfindet. Wie das Umweltbundesamt auf seiner Internetseite schreibt, geht es momentan vorrangig darum, die Emissionen von (Feinstaub-) Partikeln und Stickoxiden zu senken. Das Bundesamt sieht außerdem vor, diese Maßnahme zum Umweltschutz in Zukunft auszuweiten.
Wie die aktuellen Regelungen in Bezug auf die Umweltplaketten aussehen, zeigen wir Ihnen in diesem Ratgeber.
Bußgelder bei Verstößen gegen Regelungen zum Umweltschutz
Um die ohnehin schon bestehenden Umweltbelastungen durch den Straßenverkehr gering zu halten sind im Bußgeldkatalog einige Regelungen festgehalten, die dem Schutz der Umwelt dienen.
Zu den Verstößen gegen Umweltschutzregelungen gehören beispielsweise unnötige Lärm oder Abgasbelästigungen. Diese werden in der Regel mit Bußgeldern in Höhe von 10 Euro bestraft. Auch die Beschmutzung der Straße, zum Beispiel mit einer Flüssigkeit, ohne diese zu beseitigen oder kenntlich zu machen, kostet den Verursacher 10 Euro.
Wer ohne gültige Umweltplakette und ohne gültige Ausnahmegenehmigung in einer Umweltzone fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld von 80 Euro bestraft. Bis zum 1. Mai 2014 wurden das Befahren ohne Plakette am Auto noch mit 40 Euro bestraft. Zusätzlich wurde aber auch ein Punkt im zentralen Verkehrsregister eingetragen. Das gilt zum Beispiel für Fahrzeughalter, die mit einer gelben Plakette eine Umweltzone befahren, in der nur Fahrzeuge mit grüner Plakette zugelassen sind. Dies gilt auch für parkende PKW.
Über das Internet oder über Prüfinstitute wie DEKRA und den TÜV ist es möglich eine grüne Umweltplakette zu kaufen, auch wenn das eigene Auto gar nicht in die zugehörige Schadstoffklasse fällt. Wer eine solche anstelle der eigentlich gültigen Plakette rechtswidrig an seinem Auto anbringt, dem droht bei einer Kontrolle eine Anzeige wegen Urkundenfälschung und somit wesentlich höhere Strafen als beim Fahren komplett ohne Plakette.
Umweltplaketten
Welche Umweltplaketten gibt es?
In Deutschland zugelassene Fahrzeuge werden aktuell in vier Schadstoffgruppen eingeteilt und es gibt drei verschiedene Plaketten: rote, gelbe und grüne. Fahrzeuge, die als besonders umweltschädlich eingestuft werden, erhalten gar keine Umweltplakette.
Grüne Umweltplakette – Schadstoffgruppe 4
Fahrzeuge, die in die Schadstoffklasse 4 fallen, erhalten eine grüne Feinstaubplakette. Diese Umweltplakette erlaubt es, das betreffende Fahrzeug in allen Umweltzonen in Deutschland zu betreiben. Dabei handelt es sich um Fahrzeuge, die nur geringe Partikel- und Schadstoffemissionen aufweisen. Dazu gehören fast alle Autos mit Ottomotoren und mit moderner Dieseltechnik. Für Fahrzeuge mit Benzinmotor erhalten folgende Schlüsselnummern eine grüne Plakette: 01, 02, 14, 16, 18-75, 77. Bei Dieselfahrzeugen sind es die Nummern: 32, 33, 38, 39, 43, 53, 55-59, 60-70, 73-75.
Gelbe Umweltplakette – Schadstoffgruppe 3
Kraftfahrzeuge, die in die Schadstoffklasse 3 fallen, erhalten eine gelbe Feinstaubplakette. In diese Kategorie fallen nur Fahrzeuge, die mit Diesel betankt werden. Außerhalb der Umweltzonen darf in Deutschland überall gefahren werden. Mit Ausnahme der Stadt Neu-Ulm jedoch keine der Umweltzonen.
Nur Dieselmotoren mit folgenden Schlüsselnummern gehören in diese Schadstoffgruppe: 30-31, 36, 37, 42, 44-52, 72.
Rote Umweltplakette – Schadstoffgruppe 2
Auch die rote Umweltplakette erhalten nur Dieselfahrzeuge. Sie fallen in die Schadstoffgruppe 2. Autofahrer, deren Fahrzeug nur mit der roten Plakette zugelassen ist, dürfen in keiner deutschen Umweltzone fahren. Dies betrifft nur Fahrzeuge, die mit Diesel betankt werden.
Folgende Schlüsselnummern gehören in die Schadstoffgruppe 2: 25-29, 35, 41, 71.
Keine Plakette – Schadstoffgruppe 1
Darüber hinaus gibt es außerdem Fahrzeuge, die weder eine grüne, noch eine gelbe oder gar eine rote Umweltplakette erhalten. Erwartungsgemäß ist bei diesen Fahrzeugen der Betrieb innerhalb aller Umweltzonen untersagt. Fahrzeuge mit diesen Schlüsselnummern erhalten keine Umweltplakette: Benziner: 00, 03-13, 15, 17, 88, 98; Diesel: 0-24, 34, 40, 77, 88, 98.
In diese Schadstoffgruppe fallen Benziner ohne einen geregelten Katalysator oder mit Diesel betriebene Fahrzeuge, die nach der sogenannten EURO-1-Norm oder schlechter gefertigt wurden.
Welche Umweltplakette für welches Auto?
Die Ermittlung der Schadstoffgruppe und der entsprechenden Plakette ist mithilfe des Fahrzeugscheins möglich. Hier sind alle Angaben enthalten, wie zum Beispiel die Fahrzeug- und die Antriebstart. Außerdem findet man hier die sogenannte Emissionsschlüsselnummer. Diese Nummer ist auf alten Fahrzeugscheinen in Feld 1 und in neuen Scheinen im Feld 14.1 zu finden. Gemeint sind die letzten beiden Ziffern im Feld. Die Dekra stellt auf ihrer Internetseite ein Online-Tool zur Verfügung mit dessen Hilfe sich ermitteln lässt, welche Feinstaubplakette die richtige für das eigene Fahrzeug ist.
Umweltzonen
Um den Schutz der Umwelt zu gewährleisten hat man seit 2008 in vielen Gebieten sogenannte Umweltzonen eingerichtet. Das sind geographisch definierte Gebiete, die sich meistens in städtischen Ballungsräumen befinden. Um die lokale Luftqualität zum Wohle der Bürger zu schützen, dürfen in den gekennzeichneten Zonen bestimmte Kraftfahrzeuge nicht betrieben werden. Die Zonen werden auch als „Niedrig-Emissions-Gebiete“ bezeichnet.
Die gesetzliche Grundlage für die Umweltzonen bildet in Deutschland zum einen die „Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung“ (35. BImSchV) und zum anderen die Straßenverkehrsordnung (StVO).
In Deutschland wurden bisher in 58 Städten und Regionen in insgesamt 11 Bundesländern Umweltzonen eingeführt (Stand Februar 2018) Die letzte Umweltzone wurde am 31.Januar 2018 in Limburg an der Lahn eingerichtet.
In den Bundesländern Schleswig-Holstein, Hamburg, dem Saarland, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg gibt es bisher noch keine Umweltzonen.
Mit der Einrichtung einer Umweltzone gelten gleichzeitig Einfahrtsverbote für Fahrzeuge bestimmter Schadstoffgruppen. Für fast alle Umweltzonen in Deutschland gilt ein Fahrverbot für rote und gelbe Umweltplaketten.
Das Umweltbundesamt hat auf seiner Internetseite eine Karte eingerichtet, auf der alle derzeit existierenden Umweltzonen markiert sind.
Welche Ausnahmen gibt es?
Für einige Fahrzeuge gilt in Deutschland eine Ausnahme für das Befahren von Umweltzonen. Dazu gehören Motorräder, Arbeitsmaschinen, landwirtschaftliche Zugmaschinen und Oldtimer. Bisher dürfen diese wie gewohnt in allen Zonen fahren. Auch PKW für behinderte Menschen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Eintragungen aG, H oder BI besitzen, sind von der Regelung ausgenommen.
Es gibt außerdem die Möglichkeit eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Mit dieser Genehmigung ist es dem Fahrzeughalter dann möglich auch mit einem Auto, das die vorgeschriebene Umweltplakette nicht hat, legal in einer Umweltzone zu fahren.