Was bedeutet eine Anhörung im Bußgeldverfahren?

Die Anhörung im Bußgeldverfahren ist ein Schreiben, das Betroffene in der Regel erhalten, bevor ein Bußgeldbescheid erlassen wird. Sie dient dazu, dem Beschuldigten rechtliches Gehör zu gewähren. Das bedeutet, die Behörde gibt Ihnen die Möglichkeit, sich zu dem vorgeworfenen Verkehrsverstoß zu äußern, bevor eine endgültige Entscheidung über ein Bußgeld, Punkte oder ein Fahrverbot getroffen wird.

Oftmals wird ein Anhörungsbogen zusammen mit einem Foto des Fahrers oder des Fahrzeugs verschickt, insbesondere bei Geschwindigkeits- oder Rotlichtverstößen. Die Anhörung ist ein wichtiger Bestandteil eines fairen Verfahrens und sollte nicht ignoriert werden.

Pflichtangaben und freiwillige Angaben im Anhörungsbogen

Wenn Sie eine Anhörung im Bußgeldverfahren erhalten, sind Sie verpflichtet, Angaben zu Ihrer Person zu machen, sofern diese im Anhörungsbogen nicht korrekt oder unvollständig sind. Dazu gehören Name, Anschrift und Geburtsdatum. Falsche Angaben zur Person können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Angaben zur Sache, also zum eigentlichen Tatvorwurf, sind hingegen freiwillig. Sie müssen sich nicht selbst belasten. Es steht Ihnen frei, den Verstoß zuzugeben, zu bestreiten oder sich überhaupt nicht zur Sache zu äußern. Wägen Sie sorgfältig ab, welche Informationen Sie preisgeben, da Ihre Aussagen im weiteren Verfahren gegen Sie verwendet werden können.

Wie sollte man auf eine Anhörung reagieren?

Die Reaktion auf eine Anhörung im Bußgeldverfahren hängt vom Einzelfall ab. Wenn Sie den Verstoß einräumen, können Sie dies im Anhörungsbogen tun; oft folgt dann der Bußgeldbescheid. Sind Sie nicht der Fahrer gewesen, können Sie dies in der Regel angeben und den tatsächlichen Fahrer benennen.

Wenn Sie den Vorwurf bestreiten oder Zweifel an der Richtigkeit haben, können Sie bereits hier Argumente vorbringen oder Beweismittel benennen. Es ist jedoch oft ratsam, sich vor einer detaillierten Äußerung zur Sache anwaltlich beraten zu lassen, insbesondere wenn höhere Strafen wie ein Fahrverbot drohen.

Nach der Anhörung prüft die Behörde Ihre Angaben und entscheidet, ob ein Bußgeldbescheid erlassen wird, gegen den dann wiederum Einspruch eingelegt werden kann. Die genauen Sanktionen für Verkehrsverstöße sind im Bußgeldkatalog festgelegt.